Anwaltliche Unterstützung im Arbeitsrecht umfasst natürlich das Vorgehen gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen, ist aber deutlich mehr:
Arbeitsrechtliche Beratung beginnt bestenfalls bereits im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses oder findet auch im nicht streitbehafteten Arbeitsverhältnis statt. So kann die Prüfung und/oder Verhandlung eines Arbeitsvertrages oder Aufhebungsvertrages mit anwaltlicher Begleitung deutlich vorteilhafter vonstattengehen und auch Konflikte im Arbeitsverhältnis können ggfs. effizient gelöst werden. Doch natürlich vor allem wenn eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen wurde, ist es wichtig, zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn eine Kündigungsschutzklage kann man beim Arbeitsgericht nur innerhalb weniger Wochen nach der Kündigung erheben.
Deswegen unterstützen wir Sie auch im Arbeitsrecht – bei Vertragsverhandlungen, bei außergerichtlichen Verhandlungen, in arbeitsrechtlichen Konflikten (Abmahnung etc.) und natürlich vor dem Arbeitsgericht in München und deutschlandweit.
Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag legt wesentliche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest. Ergänzt wird er durch gesetzliche Vorgaben und ggfs. Tarifverträge, die unmittelbar Anwendung finden oder in den Arbeitsvertrag einbezogen werden. Diese Kombination aus (tarif-)vertraglichen und gesetzlichen Regelungen und Vorgaben wird so nicht selten zu einer komplexen Materie.
Damit Sie wissen, was Ihr Arbeitsvertrag exakt beinhaltet, ob gesetzliche Vorgaben beachtet sind oder ob er Punkte enthält, die Sie nicht akzeptieren sollten, unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihres Arbeitsvertrages und in Vertragsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Zudem unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Prüfung und Verhandlung von Geschäftsführerverträgen oder Verträgen über freie Mitarbeit.
Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung oder Verhandlung eines Vertrages im Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Abmahnung
Abmahnungen sind eine arbeitsrechtliche Maßnahme, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. So kann eine Abmahnung die arbeitsrechtlich notwendige Vorstufe für eine Kündigung sein, auch und gerade, wenn man als Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt.
Insofern ist es in vielen Fällen sinnvoll und wichtig, eine Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen und ggfs. auf die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte hinzuwirken. In beiden Fällen unterstützen wir Sie gerne außergerichtlich, auch in der Kommunikation mit dem Arbeitgeber – und natürlich bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht.
Sie benötigen Unterstützung nach einer Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Kündigung
Das Arbeitsverhältnis ist meist finanzielle Basis für das Auskommen eines Arbeitnehmers und seiner Familie. Droht eine Kündigung oder wurde eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen, ist anwaltliche Unterstützung in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber deshalb wichtig und sinnvoll. Denn wurde zu Unrecht gekündigt, ist die Kündigung unwirksam, der Arbeitsvertrag besteht fort, genauso der Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltszahlung. Will man eine Kündigung gerichtlich prüfen lassen, ist man jedoch an eine Klagefrist von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden. Wurde man gekündigt, sollte man nicht lange zögern und zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Sofern Sie gegen eine Kündigung wollen, erheben wir für Sie Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Ihnen wurde gekündigt – eventuell zu Unrecht? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Aufhebungsvertrag & Abfindung
Ein Aufhebungsvertrag ist oft ein guter Weg, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Aufhebung des Arbeitsvertrages einigen, ist das eine gute Möglichkeit, z. B. Rechtsstreitigkeiten oder lange Kündigungsfristen am Ende einer Zusammenarbeit zu vermeiden und um kurzfristig den Weg für eine neue berufliche Tätigkeit freizumachen. Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang einiges zu beachten: So ist beispielsweise eine Sperre für das ALG I nach einem Aufhebungsvertrag zu bedenken und die Frage einer angemessenen Abfindung zu klären.
Damit ein Aufhebungsvertrag zu einem Erfolg wird, unterstützen wir Sie gerne in entsprechenden Vertragsverhandlungen – direkt oder auch nur beratend im Hintergrund.
Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten? Wir prüfen ihn gerne für Sie und unterstützen Sie in Vertragsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber! Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.