Bienenkorb mit Bienen - Verzierung an einer Hausfassade in München

Arbeitsrecht

Anwaltliche Unter­stützung im Arbeits­recht umfasst natürlich das Vorgehen gegen arbeits­recht­liche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen, ist aber deutlich mehr:

Arbeits­rechtliche Beratung beginnt bestenfalls bereits im Vorfeld eines Arbeits­verhältnisses oder findet auch im nicht streit­behafteten Arbeits­verhältnis statt. So kann die Prüfung und/oder Verhandlung eines Arbeits­vertrages oder Aufhebungs­vertrages mit anwalt­licher Begleitung deutlich vorteilhafter vonstatten­gehen und auch Konflikte im Arbeits­verhältnis können ggfs. effizient gelöst werden. Doch natürlich vor allem wenn eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen wurde, ist es wichtig, zeitnah anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn eine Kündigungs­schutz­klage kann man beim Arbeits­gericht nur innerhalb weniger Wochen nach der Kündigung erheben.

Deswegen unterstützen wir Sie auch im Arbeits­recht – bei Vertrags­verhandlungen, bei außer­gericht­lichen Verhandlungen, in arbeits­recht­lichen Konflikten (Abmahnung etc.) und natürlich vor dem Arbeits­gericht in München und deutschlandweit.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeits­vertrag legt wesentliche Rechte und Pflichten von Arbeit­nehmer und Arbeit­geber fest. Ergänzt wird er durch gesetzliche Vorgaben und ggfs. Tarifverträge, die unmittelbar Anwendung finden oder in den Arbeits­vertrag einbezogen werden. Diese Kombination aus (tarif-)vertraglichen und gesetzlichen Regelungen und Vorgaben wird so nicht selten zu einer komplexen Materie.

Damit Sie wissen, was Ihr Arbeits­vertrag exakt beinhaltet, ob gesetzliche Vorgaben beachtet sind oder ob er Punkte enthält, die Sie nicht akzeptieren sollten, unter­stützen wir Sie bei der Prüfung Ihres Arbeits­vertrages und in Vertrags­verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Zudem unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Prüfung und Verhandlung von Geschäfts­führer­verträgen oder Verträgen über freie Mitarbeit.

Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung oder Verhandlung eines Vertrages im Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Abmahnung

Abmahnungen sind eine arbeits­recht­liche Maßnahme, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. So kann eine Abmahnung die arbeits­rechtlich notwendige Vorstufe für eine Kündigung sein, auch und gerade, wenn man als Arbeitnehmer Kündigungs­schutz genießt.

Insofern ist es in vielen Fällen sinnvoll und wichtig, eine Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen und ggfs. auf die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte hinzuwirken. In beiden Fällen unterstützen wir Sie gerne außer­gericht­lich, auch in der Kommunikation mit dem Arbeit­geber – und natürlich bei Bedarf vor dem Arbeits­gericht.

Sie benötigen Unterstützung nach einer Abmahnung durch Ihren Arbeitgeber? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Kündigung

Das Arbeits­verhältnis ist meist finanzielle Basis für das Auskommen eines Arbeit­nehmers und seiner Familie. Droht eine Kündigung oder wurde eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen, ist anwaltliche Unter­stützung in der Auseinander­setzung mit dem Arbeitgeber deshalb wichtig und sinnvoll. Denn wurde zu Unrecht gekündigt, ist die Kündigung unwirksam, der Arbeits­vertrag besteht fort, genauso der Anspruch auf Lohn- bzw. Gehalts­zahlung. Will man eine Kündigung gerichtlich prüfen lassen, ist man jedoch an eine Klagefrist von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden. Wurde man gekündigt, sollte man nicht lange zögern und zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Sofern Sie gegen eine Kündigung wollen, erheben wir für Sie Kündigungs­schutz­klage beim zuständigen Arbeits­gericht.

Ihnen wurde gekündigt – eventuell zu Unrecht? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.

Aufhebungsvertrag & Abfindung

Ein Aufhebungs­vertrag ist oft ein guter Weg, ein Arbeits­verhältnis zu beenden. Können sich Arbeitgeber und Arbeit­nehmer über die Aufhebung des Arbeits­vertrages einigen, ist das eine gute Möglichkeit, z. B. Rechts­streitig­keiten oder lange Kündigungs­fristen am Ende einer Zusammenarbeit zu vermeiden und um kurzfristig den Weg für eine neue berufliche Tätigkeit freizumachen. Allerdings gilt es in diesem Zusammenhang einiges zu beachten: So ist beispielsweise eine Sperre für das ALG I nach einem Aufhebungs­vertrag zu bedenken und die Frage einer angemessenen Abfindung zu klären.

Damit ein Aufhebungs­vertrag zu einem Erfolg wird, unterstützen wir Sie gerne in entsprechenden Vertrags­verhandlungen – direkt oder auch nur beratend im Hintergrund.

Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag angeboten? Wir prüfen ihn gerne für Sie und unterstützen Sie in Vertragsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber! Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.