Anwaltliche Unterstützung im Erbrecht ist in vielen Konstellationen sinnvoll: Privatpersonen können ihren letzten Willen individuell gestalten und damit die gesetzliche Erbfolge verändern, die in vielen Fällen nicht den eigenen Vorstellungen bzw. der individuellen Familiensituation gerecht wird. Unternehmer sollten ihre Nachfolge im Todesfall regeln, um für Beständigkeit für Erben, das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu sorgen. Auch für Erben und Pflichtteilsberechtigte ist anwaltliche Unterstützung oft von großer Bedeutung, beispielsweise bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Anfechtung eines Testaments oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Da gerade im Erbrecht persönliche Beziehungen eine große Rolle spielen, ist dabei nicht immer eine gerichtliche Auseinandersetzung der vorrangige Weg und oft besonderes Einfühlungsvermögen gefragt. Mit viel Empathie unterstützen wir Sie außergerichtlich und vor Gericht, wenn Sie Rat und anwaltliche Unterstützung im Erbrecht benötigen – in Deutschland wie auch länderübergreifend.
Gesetzliche Erbfolge & Testament
Das gesetzliche Erbrecht behandelt Erbfälle umfangreich. So bleibt kein Erbfall ungeregelt, selbst wenn ein Verstorbener keinen „letzten Willen“ hinterlässt. Dennoch ist es meist sinnvoll, seinen Nachlass individuell zu regeln. So kann man in einem Testament bzw. Ehegattentestament oder Erbvertrag seinen letzten Willen sehr persönlich gestalten, z. B. Vermächtnisse anordnen, Personen enterben oder den Nachlass unter gesetzlichen Erben sinnvoll aufteilen. Dabei spielen oft auch bestimmte Gestaltungsmethoden steuerlich eine wichtige Rolle, vor allem im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, beispielsweise durch Ausnutzung der erbschaftssteuerlichen Freibeträge.
Gerne beraten wir Sie bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung und unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Willen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Erwägungen so zu formulieren, dass er wiedergibt, was Sie sich vorstellen.
Sie haben Fragen zu Testament, Erbvertrag etc.? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Testamentsvollstrecker
Mit dem Testamentsvollstrecker bestimmt der Erblasser eine Person, die die Umsetzung seiner letztwilligen Verfügung sicherstellen soll. Zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist idR die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann dazu dienen, Auseinandersetzungen unter den Erben zu verhindern, eine zügige und gerechte Aufteilung des Nachlasses zu gewährleisten und die finanzielle Absicherung von Erben sicherzustellen. Auch bei minderjährigen Erben ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers zum Schutz des Nachlassvermögens und dessen ordnungsgemäßer Verwaltung zumindest bis zu deren Volljährigkeit angeraten. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Testamentsvollstreckung, aber auch als Testamentsvollstrecker selbst zur Verfügung.
Sie wollen einen Testamentsvollstrecker benennen? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Unternehmensnachfolge
Unternehmer müssen sich bei der Regelung ihres Nachlasses nicht nur um ihr Privatvermögen, sondern vor allem über die Fortführung des Unternehmens im Todesfall Gedanken machen. Denn die gesetzliche Erbfolge wird oft den Anforderungen der bzw. an Unternehmen und deren Fortführung nicht gerecht. Das kann bei Unternehmen im Erbfall nicht selten zu erheblichen Schwierigkeiten in der Nachlassabwicklung und -auseinandersetzung führen – nicht zuletzt auch zu einer vorübergehenden Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Das Ausscheiden aus dem eigenen Unternehmen im Fall des Todes sollte daher rechtzeitig geplant und gestaltet und auch mit dem gesellschaftsrechtlichen Rahmen abgestimmt werden – und zwar von Unternehmern jeden Alters.
Die Möglichkeiten eine Unternehmensnachfolge z. B. mit einem Unternehmertestament zu gestalten, sind dabei recht vielfältig. So kann das Unternehmen oder können Unternehmensanteile im Falle des Todes beispielsweise vollständig auf eine bestimmte Person übertragen oder die Nachfolge auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt werden, um die Zersplitterung in einer Erbengemeinschaft zu verhindern.
Sie haben Fragen zu erbrechtlichen Nachfolgeregelungen für Unternehmer? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Erbengemeinschaft & Auseinandersetzung
In einer Erbengemeinschaft treffen nicht selten sehr unterschiedliche Standpunkt und (finanzielle) Interessen zusammen. Das widerspricht häufig der Notwendigkeit, in einer Erbengemeinschaft Einigkeit zu erzielen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen.
Vor allem bei unterschiedlich gelagerten Interessen und Standpunkten in einer Erbengemeinschaft ist es sinnvoll, diese „Zwangsgemeinschaft“ mittelfristig aufzulösen. Dabei ist es wichtig, die Auseinandersetzung möglichst effizient zu gestalten, also die Kosten möglichst gering zu halten und eine „gerechte“ Aufteilung im Sinne aller Beteiligten zu realisieren – bei der Aufteilung der „beweglichen“ Erbmasse wie bei der Verwertung einer Immobilie. Gerne unterstützten wir Sie im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Verwaltung im Rahmen einer Erbengemeinschaft wie auch deren Auseinandersetzung mit langjähriger Erfahrung und viel Fingerspitzengefühl.
Sie wollen eine Erbengemeinschaft auflösen? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Enterbung, Pflichtteil & Anfechtung
Nicht jeder Betroffene ist mit einer letztwilligen Verfügung, z. B. der Eltern, einverstanden. Einige Erben haben Zweifel, dass beispielsweise ein Testament in seiner konkreten Form aus freien Stücken aufgesetzt wurde – gerade wenn es vielleicht eine Enterbung enthält.
In derartigen Fällen unterstützen wir Erbberechtigte, die enterbt und damit auf den sog. Pflichtteil zurückgesetzt wurden. Wir beraten Sie, ob Sie die betreffende letztwillige Verfügung anfechten können, eine Anfechtung erfolgversprechend ist und fechten dies gegebenenfalls für Sie an. Ist eine Anfechtung aussichtlos oder nicht gewünscht, setzen wir Ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben bzw. Erbengemeinschaft durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Sie benötigen Unterstützung nach einer Enterbung? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Vorsorge
Wenn Sie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung individuell und professionell aufsetzen lassen wollen, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Alle diese sog. Vorsorgeerklärungen sind unabhängig voneinander und regeln unterschiedliche Dinge: In der Patientenverfügung legen sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen, welche nicht, wenn Sie Ihren Willen diesbezüglich nicht mehr äußern können. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer sich um Ihre Vermögensangelegenheiten kümmern können soll, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Die Betreuungsverfügung ist für Gerichte Anhaltspunkt, wen Sie als Ihren Betreuer eingesetzt wissen wollen, falls eine gesetzliche Betreuung notwendig wird.
Wir beraten Sie ausführlich bei Fragen zu diesen Themen, setzen Vorsorgeerklärungen für Sie auf und kümmern uns auf Wunsch um Hinterlegungen bzw. Aufbewahrung.
Sie haben Fragen zu den Vorsorgeerklärungen? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.