Das Immobilienrecht an sich ist ein Rechtsgebiet, das sich aus vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen „rund um die Immobilie“ zusammensetzt. So sind wesentliche Themen im Immobilienrecht beispielsweise der Kauf und Verkauf von Gebäuden, Eigentumswohnungen oder Grundstücken im In- und Ausland und alle damit zusammenhängenden Aspekte wie z. B. die Belastung von Grundstücken als Sicherheit für die Finanzierung. Aber auch das gewerbliche Mietrecht oder Pachtrecht und die Vermietung von Wohnraum zählen zum Immobilienrecht im weiteren Sinne.
In all diesen Bereichen unterstützen wir Sie speziell in München, im Münchener Umland und deutschlandweit gerne mit langjähriger Erfahrung. Außerdem verfügen wir mit Rechtsanwältin Dr. Kunz über ausgewiesene Expertise im Immobilienrecht mit Bezug zu Österreich, beispielsweise wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Österreich gehen sollte.
Gewerbliches Mietrecht
Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich markant vom Wohnraummietrecht, denn es kennt u. a. keinen ausgeprägten Mieterschutz. Dieser Tatsache sollten sich Unternehmer bewusst sein, wenn es um die Anmietung oder Vermietung von Gewerbeflächen geht. Denn es kommt wesentlich auf die vertragliche individuelle Gestaltung an. Insbesondere bei Befristungen ist auf die Einhaltung der Schriftform zu achten.
Damit Sie die Gestaltungsspielräume im Gewerbemietrecht optimal nutzen können, unterstützen wir Sie bei der Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen, auf Mieter- oder Vermieterseite. Sollten Sie sich aus einem Vertrag lösen oder Ansprüche aus einem (beendeten) Vertrag geltend machen wollen (Kündigung, Mietrückstände, Kaution etc.), stehen wir Ihnen gerne außergerichtlich und vor Gericht zur Seite. Auch wenn es um Pacht und Pachtverträge geht, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im Gewerbemietrecht oder im Zusammenhang mit einem Pachtvertrag? Sie möchten ein Mietverhältnis beenden? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Wohnungseigentum / WEG‑Recht
Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Einheit in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört, gesetzlich geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Unter mehreren Wohnungseigentümern treffen häufig sehr unterschiedliche Interessen aufeinander, die häufig nicht nur im Bereich der Gemeinschaftsflächen, sondern auch in Bezug auf die dem Sondereigentum zugehörigen Flächen zu Konflikten führen können: über kleinere Angelegenheiten wie die Einhaltung der Hausordnung, aber auch über kostenauslösende Maßnahmen, die einzelne oder alle Eigentümer finanziell belasten (Fassadensanierung, neue Heizungsanlage etc.) oder Gestaltungen im Sondereigentum (Außenanlagen etc.).
Deshalb beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder als Wohnungseigentümer/Hausverwaltung umfassend im WEG-Recht. Auf Wunsch verhandeln wir für Sie in außergerichtlichen Auseinandersetzungen und vertreten Sie in Eigentümerversammlungen und bei Bedarf vor Gericht, zum Beispiel bei Anfechtungsklagen.
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im WEG-Recht? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Immobilienkauf / Immobilienverkauf
Im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien gilt es rechtlich vieles zu beachten, individuelle Anforderungen z. B. an Nutzbarkeit einer Immobilie zu klären und natürlich den Erwerb bzw. Verkauf dementsprechend rechtlich zuverlässig zu gestalten.
Gerade beim Erwerb oder Verkauf von Bestandsimmobilien, aber auch im Vorfeld eines Bauvorhabens ist es deshalb wichtig, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Risiken eines Immobilienerwerbs professionell klären und minimieren zu lassen.
Deswegen unterstützen wir Immobilienkäufer und -verkäufer, Bauträger mit der Prüfung von Kaufverträgen bzw. mit der Prüfung und Ausgestaltung von Kaufvertrag und Teilungserklärungen. Außerdem beraten wir Sie hinsichtlich möglicherweise bestehender Vorkaufsrechte oder auf der Immobilie „lastender“ gesetzlicher Beschränkungen (Denkmalschutz etc.). Nicht zuletzt sind wir Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen zur Finanzierung.
Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen und benötigen anwaltliche Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Immobilienkauf Österreich
Die offenen Grenzen in Europa machen die Nutzung einer Immobilie in Österreich zur Eigennutzung oder zur Vermietung weitgehend unkompliziert möglich. Dennoch gilt es bei der Anschaffung einer Immobilie in Österreich einiges zu bedenken. So ist in einigen Bundesländern Österreichs eine Genehmigung nach dem Grundverkehrsgesetz notwendig. Zudem gibt es Beschränkungen für die Anschaffung von Ferien- und Zweitwohnsitzen.
Rechtsanwältin Dr. Kunz hat ihre juristische Ausbildung u. a. in Österreich absolviert. Sie ist mit den rechtlichen Gegebenheiten des Immobilienerwerbs und -verkaufs in Österreich bestens vertraut und damit der perfekte Ansprechpartner für Sie, wenn es um einen Immobilienkauf und -verkauf in Österreich geht.
Sie denken über die Anschaffung einer Immobilie in Österreich nach? Sie haben sich in ein Objekt verliebt und wollen wissen, was nun zu tun ist? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Wohnraummietrecht
Im Wohnraummietrecht sind wir Ansprechpartner in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum – ob im Falle einer Eigentumswohnung oder bei einem größeren Immobilienbestand. So überprüfen wir beispielsweise bestehende Mietverträge hinsichtlich der Wirksamkeit bestimmter Klauseln (z. B. Renovierungspflicht etc.), prüfen Formularmietverträge und erstellen auf Wunsch auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Individualmietverträge. Natürlich sind wir aber auch Ansprechpartner bei Fragen zur Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung oder von Mieterhöhungen, beispielsweise bei einem Mieterwechsel oder nach einer Sanierung.
Nicht zuletzt unterstützen wir Sie als Vermieter außerdem – außergerichtlich und vor Gericht – beispielsweise bei der Einforderung offener Mietforderungen, bei der Kündigung eines Mietverhältnisses wie auch in Räumungsverfahren.
Sie sind Vermieter und sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der wirklich Ihre Interessen wahrnimmt? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter 089 / 24 20 39 00.
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ermöglicht, ein Haus auf einem Grundstück zu errichten, ohne dass man Eigentümer des dazugehörigen Grundstücks ist. Das Grundstück „unter“ dem Gebäude wird für einen Erbbauzins gepachtet. Letztlich ist das Erbbaurecht damit quasi eine spezielle Form der Pacht.
Die Laufzeit des Vertrages, der Erbbauzins und Vereinbarungen, was mit dem Gebäude nach Ende des Erbbaurechts geschieht, werden im Erbbauvertrag geregelt. Wichtig ist also, diesen Vertrag exakt nach den Vorstellungen der Parteien und ggfs. nachfolgender Generationen zu gestalten, beispielsweise im Hinblick auf Instandhaltung von Haus und Grundstück, Verlängerungsoptionen oder Vorrechte bzw. Vorkaufsrechte nach Vertragsende.
Dabei unterstützen wir Sie gerne. Wir prüfen Erbbauverträge, die Ihnen vorgelegt wurden oder erstellen sie nach Ihren Vorstellungen. Sollte es zu einer Auseinandersetzung in einem Erbbauvertrag kommen, unterstützen wir Sie selbstverständlich in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.
Sie überlegen eine erbbaurechtliche Vereinbarung zu treffen – als Grundstückseigentümer oder Bauherr? Sie sind unsicher über Vorteile, Nachteile und im Hinblick auf die konkrete Gestaltung? Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail an office@kp-law.de oder telefonisch in München unter089 / 24 20 39 00.