Rechtsanwältin Dr. Katharina Kunz wurde 1979 in Wien (Österreich) geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und promovierte dort im Jahr 2004 zu Themen aus dem Makler- und Immobilienrecht („Ausgewählte Rechtsfragen aus dem Maklerrecht unter besonderer Berücksichtigung des Immobilienmaklers“).
Nachdem sie mehrere Jahre in renommierten Wirtschaftskanzleien in Wien tätig war, absolvierte Rechtsanwältin Kunz 2008 ihre Rechtsanwaltsprüfung beim Oberlandesgericht Wien. In der Folge setzte sie ihre berufliche Laufbahn in namhaften Münchner Rechtsanwaltkanzleien fort. Seit 2009 ist sie als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Wien und als niedergelassene europäische Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer München eingetragen und seit 2011 selbstständig als Rechtsanwältin tätig.
Die anwaltlichen Schwerpunkte von Rechtsanwältin Kunz liegen im Erbrecht und im Immobilienrecht. Frau Dr. Kunz führt seit 2014 den Titel Fachanwältin für Erbrecht.
Durch ihre Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Wien ist Rechtsanwältin Kunz befugt, Mandate in und aus Österreich bzw. Mandate mit Bezug nach Österreich umfassend zu betreuen und gerichtlich zu vertreten. Zudem ist Rechtsanwältin Kunz mit ihrer Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer München berechtigt, in Deutschland Mandanten außergerichtlich und vor Gericht zu beraten und zu vertreten.
Im Jahr 2013 gründete Rechtsanwältin Kunz als Partnerin gemeinsam mit Rechtsanwalt Markus Pohle die Kanzlei K&P Law.